BITTE BEACHTEN SIE FOLGENDEN HINWEIS:
Ein Erwerb vor dem Zwangsversteigerungstermin sowie Innenbesichtigungen sind NICHT möglich. Die Beschreibung erfolgt nach äußerem Anschein und Aktenlage.
Bei der Immobilie handelt es sich um ein Dreifamilienhaus mit Keller, das ursprünglich ca. 1900 erbaut wurde und ca. im Jahre 1948 wieder aufgebaut wurde.
Gemäß Verkehrswertgutachten steht die Wohnung im Erdgeschoss leer, die Wohnungen im 1. und 2. Obergeschoss sowie das Dachgeschoss sind vermietet.
Angaben über den Zustand sowie weitere Details entnehmen Sie bitte dem Verkehrswertgutachten, das Sie beim Amtsgericht Hildesheim einsehen können.
Der 1. Zwangsversteigerungstermin findet am Donnerstag, den 16.01.2025 um 10 Uhr im Amtsgericht Hildesheim statt.
Der Verkehrswert laut Gutachten beträgt 246.000,- Euro. Im Rahmen der Zwangsversteigerung ist u.U. ein Erwerb für 7/10 des Verkehrswertes, also für € 172.200,- denkbar.
Die Immobilie befindet sich in gut frequentierter Lage in Nähe des Hildesheimer Hauptbahnhofs. Alle Geschäfte des täglichen Bedarfs sind fußläufig erreichbar.
Aufteilung:
Laut Verkehrswertgutachten sind die Raumaufteilungen der Wohnungen im Erd-, 1. und 2. Obergeschoss gleich und gliedern sich jeweils in drei Zimmer, Küche und Bad. Das Dachgeschoss ist ausgebaut und beinhaltet einen großen Wohnraum. Die Wohnungen und der Dachboden sind jeweils für sich nicht getrennt.
Ein Energieausweis ist bei diesem Objekt nicht erforderlich.
Sie besitzen eine Immobilie. Wir haben die richtigen Kontakte, um sie zu verkaufen. Rufen Sie uns an unter Telefon 0511-70077-0 oder informieren Sie uns per Mail unter info@hanvbimmo.de.
Wir freuen uns auf Sie!
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